Mehr Demokratie e.V. zur vorgeschlagenen Wahlrechtsreform: Finger weg von der Grundmandats-Klausel!

 

Nach Ansicht des Fachverbandes Mehr Demokratie e.V. ist es vollkommen unnötig, bei einer Reform des Wahlrechts mit dem Ziel einer Bundestagsverkleinerung die Grundmandatsklausel abzuschaffen. Diese Regelung ermöglicht Parteien den Einzug in den Bundestag, wenn sie bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde verfehlen, aber mindestens drei Direktmandate erringen. Zur vom Verfassungsgericht geforderten Reform des Bundestagswahlrechts hat Mehr Demokratie e.V. bereits vor der Bundestagswahl 2021 einen einfachen Minimal-Vorschlag gemacht, bei dem die Zahl von 598 Abgeordneten fest liegt: Der Vorschlag reduziert nicht die Zahl der Direktmandate, sondern steigert sie unter Beibehaltung des Proporz sogar erheblich.

(Berlin, 13. März 2023) Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert das Vorhaben der Ampel-Koalition, im Zuge der Wahlrechtsreform die Grundmandatsklausel zu streichen. Die Regelung ermöglicht Parteien den Einzug in den Bundestag, wenn sie bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde verfehlen, aber mindestens drei Direktmandate erringen. „Das sollte auch so bleiben, denn die Grundmandatsklausel steht für mehr Vielfalt, Fairness und Repräsentativität im Bundestag“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie ist es vollkommen unnötig, die Grundmandatsklausel abzuschaffen. „Mit der Größe des Bundestags hat die Klausel nichts zu tun. Aber wenn sie wegfällt, werden kleinere Parteien weiter benachteiligt“, so Beck. Aktuell profitiert die Linke von der Grundmandats-Regelung.

Beck befürchtet, dass der Bundestag noch weniger repräsentativ würde. Der Grund: Die Linke zog nur dank dreier Direktmandate in den Bundestag ein. Das wäre nach der neuen Regelung nicht der Fall gewesen. Die 2,3 Millionen Linke-Wählerstimmen wären nicht im Bundestag repräsentiert. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, deren Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert wäre, hätte sich so auf knapp 6,3 Millionen summiert.

Zur vom Verfassungsgericht geforderten Reform des Bundestagswahlrechts hat Mehr Demokratie e.V. bereits vor der Bundestagswahl 2021 einen einfachen Minimal-Vorschlag gemacht, bei dem die Zahl von 598 Abgeordneten fest liegt. Der Vorschlag reduziert die Zahl der Direktmandate nicht, sondern steigert sie unter Beibehaltung des Proporz sogar erheblich.

Der Vorschlag von Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V. schlägt eine Personenwahl in Mehrpersonenwahlkreisen vor, die mit einem Verhältnisausgleich verbunden wird: Die Parteien sollen entsprechend ihrer Stimmenzahl proportional im Parlament vertreten sein. Dieses Konzept, das bei der Landtagswahl in Bayern und vielen Kommunalwahlen angewendet wird, findet in unterschiedlichen Varianten auch international immer mehr Anklang (Schweiz, Norwegen, Dänemark, Island, Irland, Finnland, Österreich).

528 Abgeordnete (88 Prozent des Bundestags) würden in Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. In einem Wahlkreis würden drei bis elf Direktmandate vergeben. Damit hätte ein Wahlkreis eine Größenordnung zwischen 400.000 und 1,8 Millionen Einwohner*innen. Bremen etwa wäre ein 4-er Wahlkreis. Hamburg könnte ein bis drei Wahlkreise bilden. Bayern könnte beispielsweise beschließen, dass die Regierungsbezirke Wahlkreise werden (so ist es schon bei der Landtagswahl, lediglich Oberbayern müsste geteilt werden). Über die Wahlkreiseinteilung sollten die Landesparlamente entscheiden.

Die restlichen 70 Abgeordneten (zwölf Prozent des Bundestages) sollten über eine Bundesliste gewählt werden. Jede Partei stellt im Wahlkreis einen oder mehrere Kandidaten auf. Eine Bundesliste wird gewählt, damit insbesondere die kleinen Parteien wichtige Kandidaten absichern können.

Beim Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. gibt es prinzipiell keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Auch werden die Wähler durch Abgeordnete unterschiedlicher Ausrichtung in ihrem Wahlkreis vertreten.

Ralf-Uwe Beck ist Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.

Der vereinfachte Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. zur Reform des Bundestagswahlrechts schon für die Bundestagswahl 2021 steht über diesen Link zum Download als PDF bereit.

Eine Zusammenstellung von Kriterien für eine Reform des Bundestagswahlrechts, entwickelt von Mehr Demokratie e.V., steht über diesen Link zum Download als PDF bereit.