Aus für Finanztransaktionssteuer: Die Profite des Finanzsektors stehen über den Interessen der Bürger

 

Der aktuelle deutsch-französische Vorschlag, in der gesamten EU eine reine Aktiensteuer statt einer echten Finanztransaktionssteuer einzuführen, bedeutet das faktische Aus für die Finanztransaktionssteuer. Der Vorschlag fällt hinter dem bisher Erreichten zurück: Nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen wurde im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ein fast beschlussreifer Direktiventwurf erarbeitet, der trotz aller Kompromisse immer noch ein Fortschritt bei der Regulierung und Besteuerung des Finanzsektors gewesen wäre. Schätzungen gehen von einem zweistelligen Milliarden-Betrag aus, der so der öffentlichen Hand entgeht.



(Frankfurt am Main, Berlin, 3. Dezember 2018) Das Aus für die Finanztransaktionssteuer mit dem aktuellen deutsch-französische Vorschlag, in der gesamten EU eine reine Aktiensteuer statt einer echten Finanztransaktionssteuer einzuführen, ist für Attac Deutschland ein weiterer Beweis dafür, dass die politische Macht des Finanzsektors ungebrochen ist. „Letztlich haben sich nicht die Interessen der Mehrheit der Menschen durchgesetzt, sondern jene Regierungen, denen die Profite des Finanzsektors wichtiger sind als seine Stabilisierung und Beteiligung an den Krisenkosten“, sagt Detlev von Larcher von Attac Deutschland. „Anders als sein Vorgänger hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz dabei von vornherein jegliches Engagement für eine Finanztransaktionssteuer missen lassen.“

Eine reine Aktiensteuer wäre der Ausstieg aus den bisherigen Vereinbarungen jener zehn EU-Länder, welche die Finanztransaktionssteuer bisher verhandelt haben. Mit einer Aktiensteuer nicht erfasst werden genau jene Finanzinstrumente, die der Spekulation dienen und die Wirtschaft destabilisieren ‑ darunter Derivate und alle außerbörslichen Transaktionen, betont Attac Deutschland. Damit würde auch die erhoffte Lenkungsfunktion der Steuer völlig entfallen.

Attac weiter: „So schlecht die Entscheidung auch ist, sie kommt nicht überraschend. Schon seit dem Vorstoß von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vom September 2017 war klar, dass nur noch eine minimale Chance für die Steuer besteht. Auch ein offener Brief hunderter europäischer Organisationen vergangene Woche wurde von den Finanzministern ignoriert.“

Das Aus für die Finanztransaktionssteuer ist für Attac ein weiterer Beleg für den fehlenden Willen der Regierungen, den Finanzsektor seit der Krise 2008 ernsthaft zu regulieren. „Egal ob die Zerteilung systemrelevanter Banken, die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken, die Regulierung von Schattenbanken oder ein Verbot riskanter Finanzprodukte und Geschäftspraktiken – keine dieser Mindestanforderungen für eine strengere Regulierung des Finanzsektors wurde umgesetzt. Auch die Eigenkapitalanforderungen für Großbanken sind nach wie vor viel zu niedrig. Das Risiko einer schweren Finanzkrise ist heute nicht geringer als 2008. Und im Ernstfall müssen dann wieder die Bürgerinnen und Bürger die Kosten tragen“, kritisiert Detlev von Larcher.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nahm DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Montag Stellung: „Eine Mini-Transaktionssteuer nach französischem Vorbild lehnen wir ab, denn sie würde nur für Aktien von Konzernen gelten, deren Börsenwert über einer Milliarde Euro liegt. Außerdem blieben auch alle anderen Finanztransaktionsgeschäfte weiterhin völlig steuerfrei. Ein zweistelliger Milliarden-Betrag entginge so der öffentlichen Hand – Einnahmen die dringend gebraucht werden, um den Investitionsstau aufzulösen. Auch hätte eine solche Steuer keinerlei regulatorische Wirkung auf den Finanzmärkten. Von der ursprünglichen Absicht, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, bliebe nichts übrig. Dennoch von einer Finanztransaktionssteuer zu sprechen ist Augenwischerei.

Stefan Körzell ist Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Mit dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag werden der deutsche und der französische Finanzminister diesem Vorhaben nicht gerecht. Der Vorschlag einer eingeschränkten Aktiensteuer nach französischem Vorbild fällt hinter dem bisher Erreichten zurück. Denn schließlich wurde nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ein fast beschlussreifer Direktiventwurf erarbeitet, der trotz aller Kompromisse immer noch ein Fortschritt bei der Regulierung und Besteuerung des Finanzsektors gewesen wäre. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen im Bündnis „Steuer gegen Armut“ sind wir davon überzeugt, dass es sich nicht rechtfertigen lässt, für diese Schrumpfsteuer weiterhin die Werbetrommel zu rühren.“