EU-Parlament schiebt irreführender Klimaneutral-Werbung einen Riegel vor

 

Die am 17. Januar 2024 beschlossene EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ verbietet Klimaneutral-Werbung, wenn sie auf Kompensation beruht. Die Regulierung bezieht sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen. Auch Begriffe wie „biologisch abbaubar“ oder „biobasiert“ werden als allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn Unternehmen keine besondere Umweltleistung in Bezug auf die Aussage nachweisen können.

(Berlin, 17. Januar 2024) Das europäische Parlament hat heute mit 94 Prozent Zustimmung für ein Verbot von umweltbezogenen Werbeversprechen wie „klimaneutral“ gestimmt. Die Aussage prangt beispielsweise auf Lebensmitteln und steht als irreführend in der Kritik. Dazu erklärt Manuel Wiemann von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Das EU-Parlament hat heute für die Rechte der Verbraucher:innen und für den Schutz des Klimas gestimmt. Aus dem Wunsch der Menschen nach mehr Klimaschutz will die Lebensmittelindustrie Profit schlagen und vermarktet selbst klimaschädliche Produkte wie Mineralwasser in Plastikflaschen oder Fleisch als ‘klimaneutral’. Es ist ein richtiger Schritt, dass das EU-Parlament der irreführenden Klimaneutral-Werbung einen Riegel vorgeschoben hat.

Hinter Klimaneutral-Labels steckt ein Riesenbusiness: Unternehmen müssen nicht ihre eigenen Emissionen reduzieren, sondern können durch günstige Zertifikate von fragwürdigen Klimaschutzprojekten ihre CO2-Bilanz schönrechnen. Durch den modernen Ablasshandel können Konzerne bei der Produktion weiterhin nach Belieben CO2 ausstoßen, anstatt ihre Emissionen für echten Klimaschutzes zu reduzieren.“

Hintergrund

Die EU-Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” verbietet Klimaneutral-Werbung, wenn sie auf Kompensation beruht. Die Regulierung bezieht sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen. Somit wäre die Aussage zum Beispiel auf Lebensmitteln nicht mehr erlaubt.

Auch Begriffe wie “biologisch abbaubar” oder “biobasiert” werden als allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn Unternehmen keine besondere Umweltleistung in Bezug auf die Aussage nachweisen können. Laut Umweltbundesamt ist biobasierter Kunststoff nicht nachhaltiger als konventionelle Kunststoffe. Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bieten keine Vorteile gegenüber anderen Einweg-Kunststoffprodukten.

Die Richtlinie wird bereits seit zwei Jahren diskutiert. Zuletzt einigten sich Vertreter:innen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Ministerrats auf einen Kompromiss im Trilog. Nach der heutigen Zustimmung des Parlaments muss das Gesetz auch noch vom Ministerrat bestätigt werden, was jedoch in der Regel eine Formsache ist.

Manuel Wiemann ist Campaigner bei foodwatch.

Der foodwatch-Report zu Klima-Werbung unter dem Titel „Der große Klima-Fake“ steht über diesen Link zum Download im Format PDF bereit.

Ein Report des Umweltbundesamtes von 2021 zu biobasierten und biologisch abbaubaren Einwegverpackungen steht über diesen Link zum Download im Format PDF bereit.