Der Diesel-Abgasfall – eine frustrierende Zwischenbilanz

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Der Diesel-Abgasfall zerrinnt im öffentlichen Bewusstsein auf Privates: Dieselfahrer und VW-Aktienbesitzer wollen Schadensersatz; medial fokussiert wird, was privatrechtlich verfolgbar ist. Strafrechtliche Ermittlungen richten sich auf Versäumnisse, die eher Randerscheinungen sind.

Schummeleien großen Stils intern aufzudecken, ist sehr diffizil, kleinere Folge-Verfehlungen sind dabei kaum vermeidbar. Auswirkungen auf die Unternehmenskultur sind mit den staatlichen strafrechtlichen Ermittlungen im Diesel-Abgasfall nicht angestrebt. „Besserung“ des Täters, bei Einzeltätern Maxime, ist hier nicht im Blick. Der fall-out dieser strafrechtlichen Ermittlungen bei den Staatsanwaltschaften befördert aber dann die privaten Schadensersatzforderungen. Allein Wertpapierbesitzer und Halter von Dieselfahrzeugen scheinen Opfer der Diesel-Betrüger zu sein, sie fokussieren lediglich auf ihre privaten Vermögensschäden. Dabei ging es ursprünglich darum, dass staatlich festgesetzte Grenzen zum Schutz öffentlicher Güter nicht bloß ignoriert, sondern systematisch unterlaufen worden waren. Bei diesen Grenzen in Form von Schadstoffgrenzwerten ging darum, vorzeitige Todesfälle und weitere Umwelt- und Infrastrukturschäden zu vermindern.

Diese Schäden blitzen zwar in den Medien gelegentlich noch auf, doch in der Balance der Thematisierung fallen sie gegenüber den privaten und energisch anwaltlich geltend gemachten Vermögensschäden deutlich hinten hinunter – die Klageindustrie prägt die mediale Betonung. So können öffentliche Güter aus dem Bewusstsein einfach verschwinden. Ein für mich verstörendes Erleben.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Privatrechtlich und auch strafrechtlich justiziabel ist am einfachsten der VW-Fall, weil VW in den USA überführt wurde und in Deutschland, mit EU-weiter Wirkung, denselben Sachverhalt rechtskräftig zugegeben hat. Aus verfahrensökonomischen Gründen wird deswegen dieser Fall herausgegriffen, alles andere bleibt außen vor. Die privatrechtliche Thematisierung folgt dem Geld, welches aus dem Fall vielleicht noch zu schlagen ist. VW wehrt sich dagegen, und ich finde zu Recht. Das öffentliche Bewusstsein wird ökonomisiert.

Die Essenz des VW-Falls in den USA für den VW-Konzern – eine Rekapitulation

VW plante auf dem US-Markt mit dem sogenannten Clean-Diesel groß herauszukommen. Startpunkt 2008. Ein solcher Markteintritt ist ein Manöver mit vielen Elementen, die rechtzeitig sämtlich funktionieren müssen. Da kann auch etwas schiefgehen. Die Motorenentwicklung (EA 189 beziehungsweise die Variante für den nordamerikanischen Markt EA 288) sollte sich als schwächstes Glied der Kette erweisen. Es riss. Denn um die Stickoxid-Minderungs-Anforderungen zu erreichen, gibt es prinzipiell zwei Optionen:

  1. Die explizite Reinigung am Ende des Abgases, mittels des Katalysators „Harnstoff“ (SCR) – womit Emissionsminderungen jeglichen Ausmaßes, bis hin zu Null, erreichbar sind; und
  2. die komplexe Variante, via Abgasrückführung – womit Null bei weitem nicht erreichbar ist; die also nur als Übergangslösung taugte.

Es gibt daneben, das übergehe ich hier, noch die Speicher-Katalysator-Variante – BMW arbeitet stark mit Speicherkat ohne SCR. („So fährt beispielsweise der X3 20d in Europa nur mit einem NOx-Speicherkat, in den USA kommt SCR hinzu.“)

In Europa war die Option Abgasrückführung vor zehn Jahren noch hinreichend. Die VW-Ingenieure setzten darauf, damit auch den anspruchsvolleren Anforderungen in den USA entsprechen zu können und scheiterten daran. Denn die Emissions-begrenzenden Anforderungen in den USA liefen denen in Europa um eine Typ-Generation voraus. Und bei der katalytischen Reinigung musste der Harnstoff im Tank nachfüllbar sein. Ein „Tankstellensystem“ in den USA nur für VW aufzubauen, war – zumindest kurzfristig – illusorisch. Wollte man den gesetzten Termin der Markteinführung von „Clean Diesel“ in den USA halten, so blieb nichts anderes übrig, als die Option „Abgasrückführung mit Schummeln“ zu ziehen.

Diese Entscheidung „mit Schummeln“ wurde im November 2006 in Wolfsburg getroffen – noch unter Pischetsrieder. Auch wenn es sich um einen Rechtsverstoß handelt, ist diese Entscheidung nachvollziehbar. Sie wurde in einem objektiven Dilemma getroffen. Das eigentliche Drama produzierte dann erst die Anfang 2007 neu ins Amt gelangte Unternehmensführung. Sie tat nichts dafür, sich aus diesem Zustand des beginnenden Rechtsbruchs in kleinen Stückzahlen lediglich wieder herauszuschleichen. Sie machte einfach weiter, verblieb nicht nur im Stand des Unrechts, nein sie brachte Wagen mit der illegalen Motorsteuerung in immer höheren Stückzahlen auf den US-Markt. Sie machte das Unternehmen gleichsam zum Serientäter – damit sind wir in einer anderen Größenordnung von Straftat. Das ist der unternehmerisch unverständliche zentrale Punkt.

Die Bedingungen, unter denen die VW-Unternehmensführung das tat, die des US-Regulations- und Rechtssystems, waren schließlich allgemein bekannt – die Fälle Siemens und Daimler spielten in dieser Zeit, als die Unternehmensleitung blindwütig immer weiter Unrecht auf Unrecht häufte. „Immer weiter machen“ hieß schließlich, mehr als eine halbe Million Fahrzeuge mit fehlender rechtsgültiger Zulassung, die zudem etliche Menschen vorzeitig sterben ließen und erhebliche Umweltschäden produzierten, auf die Straßen der USA gebracht zu haben. Es war ein Erfolg mit einem intern bekannten Pferdefuß, einem negativen Vermögenswert. Der negative, unbilanzierte Vermögenswert war einfach zu errechnen, weil das US-Regulierungssystem dazu, anders als das deutsche, klare Ansagen macht: Pro Fahrzeug war der externe Schaden auszugleichen. Zudem war eine Pönale zu zahlen. Und die Fahrzeuge waren in einen legalen Zustand zu bringen, was bei vielen Autos hieß: Rückkauf – und auf anderen Märkten verscherbeln. Bei 0,58 Millionen Fahrzeugen machte das für VW auf dem US-Markt rund 25 Milliarden US-Dollar aus (rund 21,5 Milliarden Euro). Also rund 40.000 Euro/PKW.

Falsch-Bilanzierung über fast acht Jahre ist die objektive Diagnose. Ob Bilanzbetrug, ist eine andere Frage – dazu gehörte das Wissen. Mir ist nicht bekannt, dass in dieser Hinsicht Ermittlungen anhängig sind – immerhin gibt es in Deutschland für solche Konstellationen mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung in Berlin eine Bilanzpolizei. Jedenfalls gilt: VW, Niedersachsen, Deutschland können von Glück reden, dass das Unternehmen bereits bei ‚nur’ 0,58 Millionen Fahrzeugen erwischt wurde. Wäre es in dieser Weise noch Jahre weitergegangen, dann hätte VW die Altlast, die das Unternehmen da produzierte, nicht mehr tragen können, es wäre bei Aufdecken zahlungsunfähig geworden.

25 Milliarden US-Dollar ist viel Geld. Der für dieses Drama Verantwortliche hat dies den Eignern, den Familien Piech und Porsche sowie dem Land Niedersachsen, entzogen – Letzteres hat sich nun eine Milliarde Euro wieder ‚besorgt’ (siehe unten). Martin Winterkorn ist zwar selber vermögend, weil in seiner VW-Führungszeit fürstlich entlohnt. Er ist aber nicht so reich, dass er den Eigentümer-Famlien diese Schadenssumme erstatten könnte, wenn er denn wollte, aus seinem in die Schweiz transferierten Vermögen – und selbst der Rest wird das Volumen seiner Versicherung noch überschreiten. Dass Piech sich von dem untreuen Unternehmenschef distanzierte, ist im Nachhinein nachvollziehbar – eine „principal-agent“-Situation wie aus dem Lehrbuch. Es ist zudem ein Indiz dafür, wann das Endspiel von Sommer 2015 intern voraussehbar war.

Dies alles wird, soweit ich sehe, einer Aufklärung nicht zugeführt, weder in den Medien – die Ausnahme ist dieser Bericht – noch in wissenschaftlichen Analysen. Von der Motorpresse zu schweigen: Die funktioniert wie eh und je: Spalten sauber halten, damit das Anzeigengeschäft unberührt bleibt. Bloß nicht Nestbeschmutzer werden, ist die Maxime. Und immer Knüppel auf die Überbringer der unangenehmen Botschaft: DieDeutsche Umwelthilfe als Feindbild!

Unterstützung in Europa in der Absatzkrise in 2009

Zurück zu staatlichen Akteuren, zur Politik. 2009 beschlossen die Top-Politiker in Brüssel vertraulich und informell, die Automobil-Branche heimlich zu entlasten. Sie setzten den zuvor bereits beschlossenen nächsten verschärfenden Schritt der Emissionsregulierung nicht nur aus, sondern gaben ihn zum Schummeln frei. Ergebnis: Etwa 30 Millionen Fahrzeuge mit faktisch illegaler Typ-Genehmigung auf Europas Straßen.

Das alles kann das Vertrauen der Bürger in ihren Staat erheblich irritieren. Es ist aber auch formal-rechtlich riskant. Diese Entscheidung führt zu einem rechtlichen fall-out, und damit müssen die Behörden nun umgehen. Jedenfalls beweisen sie hohe Kunstfertigkeit in der Anwendung von Recht zu ungenannten Zwecken. Von solchen Episoden sollen hier lediglich zwei neueren Datums angeführt werden.

  1. Da ist der bemerkenswerte Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die VW-AG vom 13. Juni 2018. „Ordnungswidrigkeitenverfahren“ kommt unscheinbar daher, faktisch ist es der Abschluss eines Strafverfahrens gegen das Unternehmen (Ja, es existiert ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland!). Es ist aber ein formal dubioses Verfahren.Da können die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft (des Landes Niedersachsen, welches entscheidender Miteigentümer des Beschuldigten ist) und der Beschuldigte unter vier Augen ‚dealen’– Qualitätssicherung durch ein Gericht, angesichts der offenkundig hochgradigen Befangenheits- beziehungsweise conflict-of-interest-Konstellation so naheliegend wie erforderlich, gibt es da nicht. (Von dieser Qualität ist der Rechtsstaat in Deutschland!)
    Das Ergebnis des Verfahrens: Die Muttergesellschaft habe „strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen“ eingeräumt, weil sie „erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen“ VW hat mitgeteilt, dass sich diese Pflichtverletzungen auf den Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 beziehen, auf „insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit.“ Die Konsequenz: VW hatte eine Geldbuße in Höhe von einer Milliarde Euro zu zahlen – an das Land Niedersachsen. Deren Höhe setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungsteil sowie einem Abschöpfungsteil. Zur Ahndung sind fünf Millionen Euro zu zahlen – die höchstmögliche (!) Summe nach § 30 Absatz 2 OwiG. So funktioniert Unternehmensstrafrecht in Deutschland.
    Die weiteren 995 Millionen Euro haben „die“ Aufwendungen abzuschöpfen, die der VW-AG aufgrund der Diesel-Manipulationen erspart geblieben sind. Der Text des Gesetzes ist in dieser Hinsicht eindeutig: Laut § 17 (4) OWiG soll die „Geldbuße … den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen“ – Betonung auf bestimmter Artikel. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Maßgabe jedoch nicht gefolgt. Das räumt sie selbst ein: „Bei … der eingeforderten Höhe der Summe ist unter anderem auch berücksichtigt worden, dass durch die Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen die VW-AG gefährdet werden soll.“ Sie macht zudem eine „Ermessensentscheidung“ geltend.
    Nun gilt: Selbst eine Ermessensentscheidung hat sich von einer willkürlichen Entscheidung zu unterscheiden – die Kalkulation, nach der „der wirtschaftliche Vorteil des Konzerns“, allein wegen der „Abgasmanipulationen bezüglich des Ausstoßes von Stickoxiden bei den Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288“ bei 995 Millionen Euro liege, würde man gerne einsehen, auch um sicherzugehen, dass das nicht nur auf einen Bierdeckel passt. Es steht ein Verdacht im Raum: Es geht um 10,7 Millionen Fahrzeuge. 0,58 Millionen wurden bereits gebüßt in den USA – mit 21,5 Milliarden Euro. Bleiben knapp eine Millliarde Euro für den Rest, für zehn Millionen Fahrzeuge. Das ist pro Fahrzeug extrem unverhältnismäßig. Das ist pro Fahrzeug extrem unverhältnismäßig. Könnte es sein, dass VW der Braunschweiger Staatsanwaltschaft etwas vorgerechnet hat, argumentierte, dass in den USA, wo mehr als Gewinnabschöpfung stattfand, schon soviel gezahlt worden sei, dass dies zum Rabatt im deutschen Strafverfahren geführt hat? Ist das der Grund für das „Weltprinzip“ mit Doppel-Verurteilung als Implikation? Wir bewegen uns in den Untiefen des Rechtsstaates im Föderalismus – ohne Aufsicht.
    Alles Geld, eine Milliarde Euro, für Niedersachsen? Es scheint so. Aber die Rechnung ist ohne den steuerlichen Wirt gemacht. Offen ist noch, ob VW diese Summe steuerlich als Aufwand gelten machen kann. Auch gewerbesteuerlich. Dann würde VW netto nur 700 Millionen zahlen; 300 Millionen würden die anderen Bundesländer zahlen. Die VW-Standortgemeinden in Niedersachsen wären zudem Opfer – die gehen bereits auf die Barrikaden …
  2. Auf ähnlicher Linie liegt der zweite Vorgang. Von den Abgasmanipulationen betroffen sind ja nicht nur die Bürger Niedersachsens, sondern auch die anderer Staaten in Europa. Also gehen auch dortige Strafverfolgungsbehörden dem Fall nach. So auch in Frankreich. Nach den Regeln der rechtlichen Zusammenarbeit erbitten die französischen Staatsanwälte Akten aus Braunschweig – wie sie kürzlich in einem offenen Beschwerde-Brief mitteilten. Die Antwort aus Braunschweig: Wir geben nichts ab, um unsere eigenen Ermittlungen nicht zu gefährden. Wirklich? Oder um das Unternehmen zu schützen? (Was ja legitim wäre.)

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>