Am 2. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurückgewiesen, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand einer weiteren, von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Sarah Händel von Mehr Demokratie: „Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig.“ |