Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klärt am 3. September 2019 bereits wenige Monate nach Vorlageanfrage, ob Zwangshaft gegen hochrangige Politiker anzuwenden ist, die sich weigern, Luftreinhaltepläne umzusetzen. Wird die Zwangshaft vom EuGH als anwendbar bewertet, kündigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits an, unmittelbar Haft gegenüber dem Ministerpräsidenten, dem Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Präsidenten der Regierung von Oberbayern, dem Regierungsvizepräsidenten, dem Leiter der Abteilung der Regierung von Oberbayern sowie allen Mitarbeitern in der Regierung von Oberbayern, die für die Aufstellung des Luftreinhalteplans verantwortlich sind, anzuordnen. |